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    Autorenportal > Richtlinien > Systematik > Begriffsklärung
    Vorlage:Die Vault-Konventionen

    Begriffsklärung (Abkürzung BKL) ist das Verfahren, das in der Vault angewendet wird, wenn ein Stichwort mehrere Bedeutungen hat.

    Für Begriffsklärungen haben sich drei unterschiedliche, spezialisierte Modelle etabliert. Welches Modell jeweils anzuwenden ist, wird vom konkreten Einsatzfall bestimmt. Weiterhin wurden Richtlinien formuliert, die für eine zweckmäßige und einheitliche Gestaltung der Begriffsklärungen sorgen sollen.

    Die Aufgabe einer Begriffsklärung besteht ausschließlich darin, ein mehrdeutiges Wort als Stichwort mit genau denjenigen Artikeln zu verknüpfen, in denen die unterschiedlichen Begriffsinhalte dieses Wortes behandelt werden (siehe Unterscheidung von Begriff und Wort). Eine Begriffsklärung dient ausdrücklich nicht dazu, unmittelbar die verschiedenen Begriffe selbst zu klären oder zu erklären. Sollte ein Link auf eine Begriffserklärung verweisen ändern sie bitte den Link

    Grundlagen der Begriffsklärung

    Die Aufgabe einer Begriffsklärung besteht ausschließlich darin, ein mehrdeutiges Wort bzw. einen Ausdruck als Stichwort mit genau denjenigen Artikeln zu verknüpfen, in denen dessen unterschiedliche Begriffsinhalte behandelt werden. Eine Begriffsklärung dient ausdrücklich nicht dazu, unmittelbar die verschiedenen Begriffe selbst zu erklären oder das Stichwort vollständig in seinen Bedeutungen zu klären.

    Das heißt:

    • Jeder Artikel der Vault soll nur einen Sachverhalt (Begriff) behandeln. Wenn ein Wort mehrere verschiedene Sachverhalte bezeichnet, sollen diese nicht in einem Artikel beieinander stehen. Verschiedene Dinge bekommen verschiedene Artikel. Das gehört zum Wesen einer Enzyklopädie.[1] In der Vault kann auch die Verlinkung der Artikel untereinander nur unter dieser Voraussetzung sinnvoll funktionieren.
    • Jeder Artikeltitel (Lemma) darf in der Vault nur einmal existieren.[2] Es ist also unvermeidlich, dass Artikel unterschiedliche Titel besitzen, auch wenn man die darin behandelten Sachverhalte üblicherweise mit dem gleichen Wort bezeichnet.

    Diejenigen Artikel, deren Sachverhalte man üblicherweise mit dem gleichen Wort bezeichnet, sollen – obwohl sie in der Vault unter verschiedenen Titeln stehen – auch über genau dieses Wort als gemeinsames Stichwort auffindbar sein. Weiter sollen über das Stichwort auch Artikel auffindbar sein, in denen der mit dem Stichwort bezeichnete Sachverhalt nur als Teil- oder Unterthema behandelt wird. Diese Benutzerführung ist der einzige Zweck der Begriffsklärung.

    Anwendungsbereich einer Begriffsklärung

    Als Artikeltitel (Lemma) wird normalerweise dasjenige Wort gewählt, unter dem der Begriff am bekanntesten ist (siehe Die Vault:Namenskonventionen). Wenn aber dieses Wort gebräuchlicherweise mehrere Begriffe bezeichnet, dann muss es in den entsprechenden Artikeltiteln jeweils durch einen unterscheidenden Zusatz (Qualifikator) ergänzt werden. Das Wort selbst wird dann zum Stichwort einer Begriffsklärung.

    In die Begriffsklärung werden diejenigen Begriffe einbezogen, die wörtlich mit dem Stichwort bezeichnet werden, die man also genau so nennt, aber auch Komposita, wenn für diese das Stichwort als Verkürzung allgemein gebräuchlich und verständlich ist. Nicht berücksichtigt werden dagegen Begriffe, bei denen das Lemma zwar Wortbestandteil, jedoch nicht allgemein als Verkürzung gebräuchlich ist.

    Beispiel:

    Die Begriffsklärung für das Stichwort „Note“ darf neben Bedeutungen wie Note (Musik) auch solche umfassen, für die „Note“ eine gängige Verkürzung ist, wie bei Schulnote, Diplomatische Note, Banknote und Eigennamen wie Note City oder Emilie Note. Nicht mit aufgenommen werden aber Lemmata bei denen „Note“ reiner Wortbestandteil ist, z. B. Keynote, Desknote, OneNote.

    Fach- oder umgangssprachliche Verkürzungen, die nicht allgemein, sondern nur im Kontext eines bestimmten Themas eindeutig sind, sollten nicht in die Begriffsklärung einbezogen werden. Ein einzelnes Zitat genügt nicht als Nachweis, dass ein Wort den Begriff im Allgemeinen bezeichnet. Im Zweifelsfalle können Wörterbücher oder Thesauri zu Rate gezogen werden, um zu klären, ob eine Homonymität vorliegt. Online ist etwa der Deutsche Wortschatz der Uni Leipzig verfügbar. Gibt eine solche Quelle den Begriff ausdrücklich synonym, ist eine Einbeziehung in die Begriffsklärung angebracht.

    Referenzen

    1. ^ In klassischen, gedruckten Enzyklopädien entspricht der Begriffsklärung die Nummerung
    2. ^ Weil dem Artikeltitel eine URL entspricht, und die muss eindeutig sein: Notehttp://de.wikipedia.org/wiki/Note